Der Empfänger der versendeten oder transportierten Waren. Nach der Zollabfertigung übernimmt der Empfänger das Eigentum an der Ware und ist in der Regel für die Einfuhrzölle und -steuern verantwortlich. Der Empfänger kann der eingetragene Importeur (oder „Verkäufer“) der Waren sein, aber das ist nicht immer der Fall. Sie können auch als „Versandempfänger“, „Empfänger“, „Kunde“ oder „Kunde“ bezeichnet werden. Der Empfänger könnte der vom Käufer benannte Agent oder die Bank des Käufers sein. Ein wichtiger Unterschied zwischen den Begriffen „Empfänger“ und „Käufer“ besteht darin, dass „Empfänger“ der Begriff ist, der im „Beförderungsvertrag“ verwendet wird, während der Begriff „Käufer“ im „Kaufvertrag“ verwendet wird.
Empfänger
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